Landeseigene Regeln verzögern Implementierung erheblich
Im Mai sollte es endlich losgehen. Zuvor hatten wir in einem Project Cooperation Agreement mit NETZ das Projektziel, Rollen, Verantwortlichkeiten, Zahlungsmodalitäten etc. festgelegt. Danach haben wir einen Construction Contract mit der bengalischen Solarfirma aufgesetzt, der aber aufgrund neuer vereinsinterner Richtlinien nicht zustande kam. In einem Meeting mit NETZ erfuhren wir, dass auch eine Beauftragung durch unseren Projektpartner nicht möglich ist. Das Anandalok-Schulprojekt in Bangladesch ist zwar registriert, aber der zugrundeliegende Projektumfang, der den Bau und den Lehrbetrieb der Schulen umfasst, kann nicht nachträglich um weitere Maßnahmen erweitert werden.
Eine Registrierung von IOG wurde verworfen, da eine Registrierung laut NETZ äußerst schwierig ist und mehrere Jahre dauern kann.
Somit bleibt uns nur die Möglichkeit, dass NETZ unser Projekt in der nächsten Projektphase registriert. Dabei sind keine größeren Probleme zu erwarten. Allerdings kann die Anmeldung erst im Jahr 2026 und die Umsetzung im darauffolgenden Jahr 2027 erfolgen.
Die erneute Verzögerung ist zwar enttäuschend, gibt aber allen Beteiligten die Sicherheit, dass unsere Planung regelkonform und realisierbar ist.